Zum 1.4.2021 trat die neue Automatik-Regelung mit der Schlüsselzahl B197 in Kraft, die trotz Automatik-Prüfung zu einer Fahrerlaubnis ohne Automatik-Beschränkung führt.

Ab sofort kann die Ausbildung also parallel auf Automatik- und Schaltwagen erfolgen. Dabei werden die Fahrzeugarten idealerweise so in den Lernprozess integriert, dass Fahranfänger jeweils den größeren Teil ihrer Aufmerksamkeit dem Straßenverkehr widmen können. Statt sich mit der Koordination von Kupplung, Gaspedal und Schalthebel (also Händen und Füßen) abzulenken, können sie z. B. im Automatik-Pkw erste Fahrerfahrungen im Straßenverkehr sammeln. Anschließend lernen sie in mindestens 10 Übungsstunden mit einem Fahrschul-Fahrzeug mit Schaltgetriebe im Realverkehr die Schaltvorgänge, bis sie diese auch im Straßenverkehr sicher beherrschen. Nach einer besonderen Testfahrt können sie sich im Automatikfahrzeug wieder voll auf die Prüfung konzentrieren – und müssen kein Prüfungsversagen durch fehlerhaftes Anfahren an einer Steigung oder das Abwürgen beim Anfahren an einer Ampel fürchten.

 

Gibt es Nachteile? Nö, denn auch im Ausland können alle Kfz der Kl. B gefahren werden (egal ob Schaltung oder Automatik)

Gruss

Joachim Naase / Fahrlehrer