Mit dem Führerschein der Kl. B darf man auch Anhänger führen, aber welche............

(01) Was viele wissen...ist ein kleiner Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg, und dies sogar wenn die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges ( das ist in der Regel dann kein Pkw mehr )von 3.500 kg schon erreicht ist.

Bedeutet Zugfahrzeug zgM(zulässige Gesamtmasse) 3.500 kg und Anhänger zgM 750 kg darf mit Klasse B gefahren werden.

(02) Was nicht so bekannt zu sein scheint.... der Anhänger hat eine zgM von mehr als 750 kg, auch dann darf er mit Kl. B geführt werden, allerdings müssen jetzt die zgM der beiden Fahrzeuge zusammengerechnet werden.

Als Ergebnis darf gesamt nicht mehr als 3.500 kg zgM dabei herauskommen. Auch hier reicht die Klasse B.

 

Ist die Kombination schwerer, dann kommt entweder B 96 zum tragen oder die Kl. BE  .